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Auslandkrankenversicherung
Da
die gesetzliche
Krankenversicherung immer
weniger Leistung
für immer höheren Beitrag
bietet,
ist es für gesetzlich
Versicherte wahrscheinlich,
dass Sie im Krankheitsfall,
nicht alle Arztkosten
am Urlaubsort von Ihrer
gesetzlichen Krankenversicherung
zu 100% erstattet bekommen.
Deshalb ist es empfehlenswert
eine Reisekrankenversicherung
abzuschließen. Diese deckt im
Regelfall die entstehenden
Kosten ab.
1. Freie Arzt- und
Krankenhauswahl am Urlaubsort
2. Kostenübernahme für
ärztlich verordnete
Arzneimittel, Verbandsmittel und
Heilmittel, ambulante
Behandlungen sowie stationäre
Behandlungen
3. Schmerzstillende
Zahnbehandlungen und
Zahnfüllungen in einfacher
Ausführung sowie Reparaturen von
Zahnersatz
Transport zur stationären
Behandlung in das
nächsterreichbare Krankenhaus
4. Ärztlich verordneter
und ein medizinisch notwendiger
Rücktransport nach Hause zurück
oder ein Rücktransport in ein
Krankenhaus in der Nähe Ihres
Wohnortes. |